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Intrastat & OSS: Die Meldepflicht, die Brands übersehen

Benedict S.

Benedict S.

Finanzen & Verträge

Auf den Punkt

Schwellenwert €10.000, Nachforderung €87.000 — wie eine niederländische Brand in die Amazon-FBA-Steuerfalle gelaufen ist.

Eine Brand aus den Niederlanden ruft uns im Februar 2025 an. Situation: Sie verkaufen seit 14 Monaten auf Amazon DE, Lager in Polen, Rechnungen laufen über die NL-Gesellschaft. Umsatz: €2,3 Mio. Problem: Das Finanzamt München hat ihnen gerade einen Brief geschickt. Thema: nicht gemeldete innergemeinschaftliche Lieferungen. Nachforderung: ~€87.000.

Sie hatten noch nie von Intrastat gehört. Oder von OSS. Oder davon, dass der Schwellenwert für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe in der EU seit Juli 2021 nur noch bei €10.000 liegt — pro Jahr, insgesamt, nicht pro Land.

Was Intrastat ist und warum es Brands umhaut

Intrastat ist die statistische Meldepflicht für Warenbewegungen innerhalb der EU. Wer Waren aus einem anderen EU-Land nach Deutschland einführt und über €800.000 Eingangswert pro Jahr liegt, muss monatlich melden. Für Amazon-Brands mit FBA-EU-Netzwerk wird das schnell relevant: Jede Palette, die Amazon zwischen DE, PL und CZ verschiebt, gilt als eigene Warenbewegung.

Das Problem: Amazon meldet das nicht. Die Brand muss es selbst tun. Und die meisten wissen das nicht.

OSS — der stille Buchhaltungs-Killer

OSS steht für "One-Stop-Shop" und ist seit Juli 2021 das Verfahren für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe in der EU. Klingt hilfreich, ist es auch — wenn man es nutzt. Wer es nicht nutzt und über dem €10k-Schwellenwert liegt, muss sich in jedem einzelnen EU-Land umsatzsteuerlich registrieren.

Wir haben im letzten Jahr fünf Brands gesehen, die genau in dieser Falle gelandet sind. Durchschnittliche Nachforderung: €42.000. In einem Fall €180.000 — weil die Brand drei Jahre lang in Frankreich verkauft hatte, ohne eine französische USt-ID zu haben.

Die Checkliste

1. USt-IDs prüfen: Haben Sie in jedem Land, in dem Sie Ware lagern, eine USt-ID? Amazon FBA Europa bedeutet potenziell 7 Länder (DE, PL, CZ, FR, IT, ES, NL).

2. OSS-Registrierung: Über ELSTER in Deutschland. Quartalsweise Meldung. Pflicht, wenn Sie B2C grenzüberschreitend verkaufen und über €10k/Jahr liegen.

3. Intrastat: Wenn Eingangswarenwert über €800k oder Versandwert über €500k — monatliche Meldung beim Statistischen Bundesamt.

4. Zusammenfassende Meldung (ZM): Für B2B-Lieferungen innerhalb der EU. Wird oft vergessen bei Händlerverkäufen an Gewerbekunden in AT/NL.

Keine dieser Pflichten ist kompliziert — aber alle vier zusammen überfordern die meisten Inhouse-Buchhaltungen. Wenn Ihr Steuerberater Ihnen sagt, das sei "nicht so wichtig": wechseln Sie den Steuerberater.

— Benedict

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